Corona Infos in der ausführlichen Version

Alles Wichtige zu unserem Umgang mit dem Coronavirus

Stand 27.05.2020, 10.45 Uhr. Diese Seite wird stets aktuell gehalten. Wichtige Veränderungen sind hervorgerhoben.

Kürzlich verändert:

  • Link zum Eingeschränkten Regelbetrieb ab 08.06.2020 eingefügt. Siehe auch Elternportal.

Liebe Familien,

das Coronavirus schränkt uns alle sehr in unserem Leben ein. Um Ihnen gegenüber möglichst transparent zu bleiben, informieren wir Sie hier über alle Termine, Verfahrensweisen und Kontaktmöglichkeiten für die Kita.

Unsere Einrichtung bleibt bis zum 08.06.2020 geschlossen. Die Notbetreuung wird schrittweise auf verschiedene Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Für diesem Zeitraum wird Ihnen kein Essensgeld berechnet. Im April und Mai wird deshalb nicht abgebucht. Ab Juni buchen wir pro bestelltem Essen 2,90€ ab. Aus einer Pressemeldung der Stadt Paderborn geht hervor, dass für Eltern, die für ihre Kinder keine Betreuung in Anspruch nehmen, kein Elternbeitrag erhoben wird. Entsprechend eingezogene Beiträge werden Ihnen erstattet. Für alle Familien im Land NRW wird im April kein Elternbeitrag fällig.

Ab dem 08.06.2020 sollen für alle Kinder Betreuungszeiten ermöglicht werden. Dies hat Minister Stamp am 20.05.2020 bekanntgegeben.
Informationen zu unserer Umsetzung finden sie hier.

Wer kann schon jetzt Betreuung für sein Kind in Anspruch nehmen?

Aus dem Erlass des Landesministeriums wird deutlich, dass einige Kinder von der Schließung ausgenommen sind. Eine Betreuung muss eingerichtet werden, wenn eine andere Betreuung des Kindes nicht organisiert werden kann und mindestens ein Elternteil in folgenden Betrieben arbeitet und dort unabkömmlich ist:

Seit dem 27.04.2020 zählen auch erwerbstätige Alleinerziehende zu dieser Gruppe.

In diesen ersten beiden Fällen muss Ihr Arbeitgeber nachweisen, dass Sie für den Betrieb unabkömmlich sind. Dazu verwenden Sie bitte das Formular bei den Downloads weiter unten.

NEU: Sie als Eltern müssen eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass eine Betreuung Ihres Kindes gemäß RKI-Richtlinien anders nicht gewährleistet werden kann und dass Sie Ihr Kind außerdem auch nur in diesen Zeiträumen in die Einrichtung bringen. Zusammen mit der Bescheinigung des Arbeitgebers ist das dann die Anmeldung zur Notbetreuung.
Einen Vordruck finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite bei den Downloads. Bitte geben Sie beide Formulare spätestens dann ab, wenn Sie Ihr Kind in die Betreuung bringen.

Seit dem 14.05.2020 betreuen wir auch Vorschulkinder, die durch das Paket “Bildung und Teilhabe” (BuT) gefördert werden. Bitte weisen Sie durch ein Dokument Ihrer Wahl nach, dass Sie aktuell Leistungen nach BuT beziehen. Dieses Angebot ist unabhängig von Ihrer beruflichen Situation!

Ab dem 28.05.2020 dürfen alle Schulkinder wieder in die Kita kommen. Auch das Mittagessen wird ab diesem Tag wieder geliefert. Bitte melden Sie Ihr Kind einige Tage im Vorfeld an, sodass wir passend bestellen können.


Ergibt sich bei Ihnen ein dringender Betreuungsbedarf und ein Elternteil gehört zu dem oben genannten Kreis der Beschäftigten, so richten wir im Rahmen Ihres Betreuungsvertrages schnellstmöglich die Notbetreuung Ihres Kindes ein. Im Einzelfall können wir auch Geschwisterkinder betreuen, sofern für diese keine andere Form der Betreuung (z.B. OGS) möglich ist. Die Entscheidung, welches Geschwisterkind wir aufnehmen können, erfolgt immer in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Damit Betreuungspersonal für Ihr Kind eingeplant werden kann, melden Sie Ihr Kind bitte immer vorher telefonisch an!

Werktags zwischen 7.00 und 16.00 Uhr, wie üblich unter 05251/71299.

Bitte bringen Sie nur Kinder in die Einrichtung, deren Betreuung andernfalls nicht sichergestellt werden kann. Großeltern sollen die Betreuung nicht übernehmen, ein anderer Elternteil mit Urlaubsanspruch oder Freistellung von der Arbeit hingegen schon. Bitte tragen Sie weiterhin Ihren Teil zur Verbesserung der Situation aller Mitbürger*innen bei!

“Die Lage ist ernst.”

Bundeskanzlerin Angela Merkel

Hier untenstehend finden Sie Informationen der Bundes- und Landesregierung sowie das Formular für Arbeitgeber von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur. Außerdem einige Tipps und Links zu Angeboten für die Betreuung der Kinder zu Hause.